Anmelden

Registrieren

Wenn Sie ein Konto haben, können Sie Ihre Unterlagen einsehen, Zahlungseingänge verfolgen und Bewertungen abgeben.
Benutzername*
Passwort*
Passwort Bestätigen*
Name*
Nachname*
Geburtsdatum*
Email*
Telefon*
Land*
* Creating an account means you're okay with our Terms of Service and Privacy Statement.
Bitte akzeptieren Sie die AGB und Datenschutzerklärung

Schon Mitglied?

Anmelden
+49 (0) 7667 4269631 info@freiburg-kultour.com
deenfr

Anmelden

Registrieren

Wenn Sie ein Konto haben, können Sie Ihre Unterlagen einsehen, Zahlungseingänge verfolgen und Bewertungen abgeben.
Benutzername*
Passwort*
Passwort Bestätigen*
Name*
Nachname*
Geburtsdatum*
Email*
Telefon*
Land*
* Creating an account means you're okay with our Terms of Service and Privacy Statement.
Bitte akzeptieren Sie die AGB und Datenschutzerklärung

Schon Mitglied?

Anmelden

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Freiburg Kultour GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich – Veranstaltungsgegenstand

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an allen von Freiburg Kultour angebotenen und vermittelten Veranstaltungen.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt auf Anfrage des Kunden und entsprechende Bestätigung durch die Freiburg Kultour GmbH zustande. Die Bestätigung erfolgt schriftlich, normalerweise per E-Mail.

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den für die gebuchte Veranstaltung vereinbarten Preis zu zahlen.
  2. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Freiburg Kultour GmbH gleichzeitig mit dem Zustandekommen des Vertrages. Der Rechnungsbetrag ist nach Eingang der Rechnung, spätestens bis zum Beginn der Veranstaltung zur Zahlung fällig.
  3. Wird der Vertragspreis zu den genannten Zeiten nicht bezahlt, und ist er auch nicht bis zum Beginn der Veranstaltung bezahlt, besteht ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung nicht mehr. Die Freiburg Kultour GmbH kann dann Ersatz für getroffene Aufwendungen verlangen.
  4. Für die Buchung von Drittleistungen (wie zum Beispiel Museumsbesuche, Eintritte, Gastronomie etc.) berechnet die Freiburg Kultour GmbH pro Drittleistung eine Bearbeitungsgebühr von € 25,-. Diese Gebühr wird auch dann fällig, wenn die gebuchte Drittleistung im Nachhinein vom Kunden storniert wird oder sie aus anderen Gründen, die die Freiburg Kultour GmbH nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet. Ebenso wird die Gebühr fällig, wenn der Kunde den gesamten Auftrag storniert.
  5. Freiburg Kultour GmbH weist auf den Rechnungen keine MwSt. aus, da wir im Auftrag für unsere Gästeführer vermitteln, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen (§19 UstG). Damit sind die Preise Nettopreise. Für mehrwertsteuerpflichtige Drittleistungen, die wir im Auftrag des Kunden buchen oder für unsere Bearbeitungsgebühren wird Mehrwertsteuer ausgewiesen.
  6. Wenn der Kunde statt per Überweisung mit VISA, MASTERCARD oder PAYPAL zahlen möchte, sendet die Freiburg Kultour auf Anfrage eine elektronische Rechnung zu. In diesem Fall fällt zusätzlich eine Gebühr von 3 % des Rechnungsbetrages an.
  7. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht akzeptiert.

§ 4 Allgemeine Bestimmungen für Veranstaltungen

  1. Die maximale Gruppenstärke beträgt 25 Personen bei allen Stadt- sowie Themenführungen wie sie auf unserer Webseite Freiburg-Kultour.com beschrieben sind.
  2. Bei Führungen für Schulklassen und Schülergruppen beträgt die maximale Gruppenstärke 25 Personen. Lehrkräfte werden dabei mitgezählt.
  3. Bei Münsterführungen beträgt die maximale Gruppenstärke nach Maßgabe des Freiburger Münsters 20 Personen. Führungen im Münster können von Freiburg Kultour nicht garantiert werden, da das Münster ein Gotteshaus ist und kurzfristig angesetzte Gottesdienste, Konzerte und Ähnliches in jedem Fall Vorrang vor Führungen haben. In einem solchen Fall bietet die Freiburg Kultour GmbH dem Kunden folgende Lösungsvorschläge an:
    a. Es wird ein alternativer Termin vereinbart, an dem die Führung wie gebucht durchgeführt wird.
    b. Statt einer Münsterführung wird eine Stadtführung durchgeführt, bei Erstattung der Preisdifferenz.
    c. Der Kunde kann den Vertrag kündigen und erhält den Veranstaltungspreis zurück.
  4. Die Freiburg Kultour GmbH behält sich vor, für die zeitaufwendige Ausarbeitung von
    Programmen für Ausflüge eine Gebühr von € 25,- zu berechnen, die mit dem Gesamtpreis verrechnet wird, wenn es zur Buchung kommt. Kommt keine Buchung zustande, wird diese Gebühr bei entsprechender Rechnungsstellung fällig.
  5. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung seitens der Freiburg Kultour GmbH, Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Freiburg Kultour GmbH.
  6. Wir haften nicht für jegliche Änderungen bei von uns vermittelten Leistungen durch Drittanbieter, insbesondere bei der Durchführung sowie Preiserhöhungen.

§ 5 Rücktritt und Kündigung durch den Kunden (gilt nicht für öffentliche Führungen)

  1. Der Kunde kann vor Veranstaltungsbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung, auch per Email, vom Vertrag zurücktreten.
  2. Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem das Rücktrittsschreiben bei der Freiburg Kultour GmbH eingeht.
  3. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann die Freiburg Kultour GmbH angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Dazu zählen insbesondere die Honorare der Gästeführer, Bereitstellung von Leistungen durch Drittanbieter sowie die geleistete Arbeitszeit. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Veranstaltungspreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen. Danach beträgt der im Falle des Rücktritts zu zahlende Ersatzanspruch:
    • bis zum 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 0 %
    • ab dem 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
  4. Wird die Veranstaltung ohne Rücktrittserklärung oder Kündigung nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, erfolgt keine Erstattung des Gegenwerts.

§ 6 Rücktritt und Kündigung durch die Freiburg Kultour GmbH

Die Freiburg Kultour GmbH kann vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt den Vertrag kündigen, wenn Gründe vorliegen, die einen solchen Rücktritt bzw. eine solche Kündigung rechtfertigen. Dies gilt insbesondere in den folgenden Fällen:

  1. Der Kunde stört die Veranstaltung ungeachtet einer vorherigen Abmahnung durch den Gästeführer/Reiseleiter in einem Maße, dass dem Gästeführer/Reiseleiter die weitere Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist. Die Freiburg Kultour GmbH behält den Anspruch auf den Veranstaltungspreis abzüglich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
  2. Der Kunde erscheint unangekündigt mit mehr Personen als der in diesen AGB definierten jeweiligen maximalen Gruppenstärke. Der Gästeführer/Reiseleiter hat das Recht, die Durchführung der Veranstaltung zu verweigern. Die Freiburg Kultour GmbH behält den Anspruch auf den Veranstaltungspreis abzüglich ersparter Fremdleistungen. Diese Regelung ergibt sich aus der Bindung der Freiburg Kultour GmbH als offiziellem Partner der Stadt Freiburg an die Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Freiburg, in der die maximalen Gruppenstärken festgelegt sind.
  3. Der Kunde erscheint mehr als 45 Minuten später als vereinbart zur Veranstaltung.
  4. Die Veranstaltung wird infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt. Die Freiburg Kultour GmbH behält sich
    ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bei einer Wetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes ab Warnstufe 4 vor. Der Kunde erhält in diesem Fall den eingezahlten Vertragspreis umgehend zurück.
  5. Unvorhersehbarer Ausfall eines Leistungsträgers oder einer wesentlichen Leistung, die die Freiburg Kultour GmbH nicht zu verantworten hat, die aber die konkrete objektive Leistung betrifft. Der Kunde erhält in diesem Fall den eingezahlten Vertragspreis umgehend zurück.

§ 7 Haftung für Mängel und Schäden

  1. Die Freiburg Kultour GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich kultureller Unterhaltung. Dementsprechend haftet sie für die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfanges, jedoch beschränkt auf damit typischerweise einhergehende Schäden.
  2. Für Schadensersatzansprüche ist die Haftung der Freiburg Kultour GmbH sowie der Gästeführer auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung beschränkt. Dies gilt nicht für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 8 Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Veranstaltung in Textform bei der Freiburg Kultour GmbH geltend gemacht werden.

§ 9 Bild- und Tonaufnahmen

Das Filmen und Fotografieren sowie Tonaufnahmen von Gästeführern sind ohne ausdrückliche Erlaubnis der Freiburg Kultour GmbH bzw. des jeweiligen Gästeführers auch für den Privatgebrauch verboten. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.

§ 10 Datenschutz

Die Freiburg Kultour GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden zum Zwecke der Begründung, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung sowie für die weitere Kundenbetreuung. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte erfolgt nicht.

§ 11 Gerichtsstand

  1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs-und ZahlungsortFreiburg im Breisgau.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.